Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

92.418 Parlamentarische Initiative (Guinand).
Form des eigenhändigen Testament
Initiative parlementaire (Guinand).
Forme du testament olographe

Bericht der Rechtskommission des Nationalrates: 10.5.1994 (BBl III, 516 / FF III, 519)

Stellungnahme des Bundesrates: 19.09.1994 (BBl V, 607 / FF V, 594)

Ausgangslage

Die Angabe des Errichtungsorts soll keine Voraussetzung mehr für die Gültigkeit eines eigenhändigen Testaments darstellen (Änderung von Art.505 Abs.1 ZGB). Weiter soll ein Testament nicht mehr für ungültig erklärt werden können, wenn das - unrichtige oder unvollständige - Datum bei der Beurteilung materiellrechtlicher Fragen, wie vor allem der Priorität unter mehreren letztwilligen Verfügungen oder der Testierfähigkeit des Erblassers, keine massgebende Rolle spielt (Änderung von Art.520 Abs.1 ZGB).
Die Rechtskommission des Nationalrates beantragte, den ersten Teil der Initiative zu übernehmen und für den zweiten Teil einen neuen Artikel 520a ZGB einzufügen. Diese Bestimmung habe dasselbe Ziel wie die Initiative, der Artikel sei nur genauer formuliert.
Der Bundesrat schloss sich der Kommission des Nationalrates an.

Verhandlungen

NR 19.03.1993 AB 1993, 535 (Folgeleistung)
NR 31.01.1995 AB 1995, 204
SR 13.06.1995 AB 1995, 593
NR 20.06.1995 AB 1995, 1389
NR / SR 23.06.1995 Schlussabstimmungen (171:0 / 41:0)

Nachdem der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative im März 1993 Folge gegeben hatte, beschäftigte er sich im Januar 1995 mit den konkreten Anträgen seiner Kommission. Der Entwurf der Kommission wurde nach kurzer Diskussion unverändert angenommen.

Der Ständerat schloss sich dem Erstrat ohne Begeisterung an. Kommissionssprecher Salvioni (R, TI) bemerkte, der ursprüngliche Text von Guinand sei vielleicht besser gewesen, auch wenn der Unterschied eher ästhetischer Art sei. Man sei überhaupt erstaunt über die isolierte Änderung des ZGB in einer Frage, die ohne grosse Bedeutung sei. Aber im jetzigen Zeitpunkt wäre es nicht sinnvoll die Änderung abzulehnen. Der Ständerat beschloss, ein Wort zu ersetzen; dieser Änderung konnte sich auch der Nationalrat anschliessen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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